Unsere Antworten auf Ihre Fragen.

E-Mobilität

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Um die Ladestationen von NEUES BERLIN nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an uns. Schreiben Sie uns an info@neues-berlin.de, nutzen Sie unsere Servicezeiten und rufen Sie uns an unter 030 98 19 20 00 oder kommen Sie in unserem Servicecenter in der Suermondtstraße 26 A vorbei. Nutzer unseres Mitgliederportals Mein NB können auch hierüber eine Nachricht an uns senden.

Unsere Mitarber:innen informieren Sie über die Registrierung und Nutzung mittels der Webapp der Berliner Stadtwerke und senden Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Registrierungsprozess.

Wo stehen die Ladesäulen?

Wir installieren erste Ladestationen in der Tiefgarage Degnerstraße 39, der Tiefgarage Blechenstraße 2-10 sowie an weiten Standorten im Rotkamp 39 und 41 sowie in der Falkenberger Chaussee 40. Nutzer einer Ladestation in der Tiefgarage Degnerstraße benötigen zusätzlich einen Transponder und Schlüssel für den Zugang zur Tiefgarage, diese werden mit Abschluss des Nutzungsvertrages ausgehändigt.

Was kostet das Laden?

Das Laden wird direkt über die Berliner Stadtwerke abgerechnet. Mit der Registrierung in der Webapp der Berliner Stadtwerke legen Sie Ihr persönliches Profil an und hinterlegen dabei auch die Zahlungsmodalitäten. Mit diesen Daten kommt NEUES BERLIN nicht in Verbindung. Aufgrund der Kooperation von NEUES BERLIN und den Berliner Stadtwerken ist diese Registrierung Voraussetzung für die Nutzung unserer Säulen.

Aktuell tanken Sie an unseren Säulen für 55 ct/kWh. Dieser Tarif kann sich ändern, zum Beispiel im Fall von veränderten Strombeschaffungskosten oder ähnlichem.

Die aktuellen Kosten zum Laden Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie zusätzlich jeweils vor dem Ladevorgang der Webapp der Berliner Stadtwerke, mit der Sie Zugang zur Lademöglichkeit erhalten, sowie der Ladestation. Bitte beachten Sie die maximale Ladedauer von vier Stunden sowie die danach anfallenden Blockiergebühren.

Wie kann ich an den NEUES-BERLIN-Ladestationen tanken?

Um unsere Ladestationen in der Übersicht der Berliner Stadtwerke sehen zu können, sollten Sie registrierter Nutzer sein und zusätzlich der Nutzergruppe Mitglied NEUES BERLIN beitreten. Hierfür senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "NEUES BERLIN Anmeldung - Mitglied" an emobilitaet@berlinerstadtwerke.de. Die Freischaltung der Nutzer:innengruppe kann bis zu vier Tage dauern. 

Das Tanken selbst starten Sie direkt an der Ladestation mithilfe des QR-Codes der Ladestrom-App oder alternativ mit der RFID-Karte, die Sie kostenlos bei den Berliner Stadtwerken, auch direkt in der WebApp, bestellen können, sobald Sie Ihre Zahlungsmodalitäten hinterlegt haben. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen. Im Verlustfall informieren Sie bitte unverzüglich die Berliner Stadtwerke, eine Servicenummer finden Sie an den Ladestationen sowie in der Ladestrom-App. Die Stadtwerke erheben eine Gebühr von 6 € bei Verlust der Ladekarte.

Bitte beachten Sie, dass in den Tiefgaragen ausschließlich mithilfe der RFID-Karte der Ladevorgang gestartet werden kann.

Welche Art von Ladestationen stehen zur Verfügung - AC oder DC?

Es stehen AC-Ladestationen zur Verfügung mit Typ2-Steckdosen für einfaches Laden und einer Ladeleistung von 11 kW. 

Wie wird der Zugang in die Tiefgaragen gewährleistet?

Als Nutzer der E-Ladestationen in unserer Tiefgarage Degnerstraße 39 vereinbaren Sie neben dem Nutzungsvertrag eine Zugangsberechtigung für die Tiefgarage und erhalten hierfür einen Transponder, der an Sie als Mitglied mit dem dazugehörigen Fahrzeug gebunden ist. Details erhalten Sie von unserem Team in den Informationsgesprächen. Die Ladestation der Tiefgarage Blechenstraße ist nur für Stellplatzmieter:innen nutzbar. 

Verändert sich etwas für mich als Nutzer der Tiefgarage ohne E-Auto?

Nein, die Belegung der Stellplätze ist ausschließlich zum Zweck eines Ladevorgangs und für die Dauer dieses Ladevorgangs zulässig. Wenn ein E-Fahrzeug fertig geladen ist, muss es den Lade-Stellplatz in der Tiefgarage wieder für andere Nutzer:innen frei machen. Ihren zugeteilten Stellplatz in der Tiefgarage ohne Lademöglichkeit betrifft dies nicht.

Wie sieht die Ladedauer aus?

Die maximale Ladedauer beträgt vier Stunden bzw. 240 Minuten. Bei Überschreitung der Ladezeit von vier Stunden fällt eine Blockiergebühr in Höhe von 10 ct/min an. Bitte achten Sie daher auf Ihre Ladezeiten, wie Sie es auch bei einem Parkticket tun würden. Eine Blockiergebühr fällt in den folgenden Zeiten an:

  • 07:00 - 21:00 Uhr in der Tiefgarage Degnerstraße 39
  • 06:00 - 22:00 Uhr an den Standorten Falkenberger Chaussee 40, Rotkamp 39 und 41
  • Vorest keine Blockiergebühr fällt in der Blechenstraße an.

Die Abgabe erfolgt, wie das Laden auch, an die Berliner Stadtwerke direkt und anhand Ihrer hinterlegten Abrechnungsart.

Kann ich eine Ladestation reservieren?

Ja, allerdings können Sie den Service einer Reservierungsfunktion im ersten Schritt nur in der Tiefgarage Degnerstraße 39 nutzen, für die anderen Standorte vorerst nicht. Nach Auswahl der gewünschten Ladestation können Sie diese in der Webapp der Berliner Stadtwerke für 20 Minuten reservieren.

Kann ich an den Ladesäulen auch über andere Apps oder mit anderen Ladekarten laden?

Sie können die Ladestationen in der Falkenberger Chaussee und im Rotkamp auch mit anderen Ladekarten/Apps nutzen. Bitte beachten Sie, dass für andere Anbieter auch andere Tarife erhoben werden können, da wir beim Roaming nicht die Tarifgestaltungshoheit haben.

Ich habe Probleme beim Laden

Weitere wertvolle Hinweise bietet ebenso die FAQ-Seite der Berliner Stadtwerke. Diese finden Sie unter

berlinerstadtwerke.de/faq/e-mobilitaet/

Energie

Preisanpassung durch die Wärmeversorger

Aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Energiepreise haben nun auch unsere Wärmeversorger die Preise angepasst. So wurde der verbrauchsbezogene Arbeitspreis für Fernwärme zum 1. April 2023 um 62 % erhöht. Bei der Gasversorgung erhöhte sich u.a. das Arbeitsentgelt. Zudem greifen die Bilanzierungsumlage sowie die Gasspeicherumlage seit 1. Oktober 2022.
Welche Auswirkungen dies auf Ihre Vorauszahlungen hat, lesen Sie im nächsten Punkt.

Wie werden meine Vorauszahlungen angepasst?

Entsprechend der Anpassungen durch die Wärmeversorger wird auf Ihre tatsächlichen Abrechnungskosten für Heizung und Warmwasser ein Erhöhungsbetrag von 50 % aufgeschlagen. Diese Gesamtsumme wird auf 12 Monate aufgeteilt. Ist der ermittelte Betrag höher als ihre jetzige Vorauszahlung, werden diese um die Differenz erhöht. Ist der ermittelte Betrag kleiner wird die Vorauszahlung entsprechend reduziert. Selbige Berechnung erfolgt für die Anpassung ihrer Betriebskosten. Hier wird eine Kostenerhöhung um durchschnittlich 5 % erwartet. Bei der Berechnung wird automatisch gerundet.

Beispielberechnung:
Kosten Heizung und Warmwasser: 500 € + 50 % = 750 € ./. 12 Monate = 62,50 € Vorauszahlung pro Monat; aktuelle Vorauszahlung = 65,00 € d.h. Reduzierung der jetzigen Vorauszahlung um 2,50 €

Betriebskosten: 914 € + 5 % = 960 € ./. 12 Monate = 80,00 € Vorauszahlung pro Monat; aktuelle Vorauszahlung = 75,00 € d.h. Erhöhung der jetzigen Vorauszahlung um 5,00 €

 

Temporäre Senkung der Umsatzsteuer bei den Kosten der Energieversorgung

Um eine bezahlbare Energieversorgung sicher zu stellen, hat die Bundesregierung beschlossen die Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 zu senken. Detaillierte Informationen finden sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Ich kann die Zahlungsanpassung nicht leisten. Was nun?

Eine Mehrbelastung ist für Sie schwer zu stemmen? Lassen Sie uns reden. Wir beraten Sie gern telefonisch und persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung während unserer Servicezeiten:
MO 9:00 - 15:00 Uhr, DI & DO 9.00–18.00 Uhr, MI & FR 9.00–12.00 Uhr
Oder schreiben Sie uns per Brief oder E-Mail.

NEUES BERLIN
Vorstand/Härtefallkommission
Suermondtstr. 26A
13053 Berlin

info@neues-berlin.de

030 98 19 20 00

Wann wende ich mich an die Härtefallkommission?

Mit unserer Härtefallkommission nehmen Sie Kontakt auf, wenn die aktuell steigenden Energiepreise zu folgendem führen:

  • die Nettokaltmiete übersteigt 30 % des verfügbaren Haushaltseinkommens nach Ausschöpfung sämtlicher staatlicher Transferleistungen oder
  • die Bruttowarmmiete übersteigt 50 % des verfügbaren Haushaltseinkommens nach Ausschöpfung sämtlicher staatlicher Transferleistungen
  • eine angemessene Wohnsituation (Größe der Wohnung) hinterfragt wird
  • Sie große Sorgen haben die Mehrbelastungen finanziell nicht stemmen zu können
  • Sie schon heute mit den monatlichen Mietzahlungen im Rückstand sind

Sprechen Sie uns bei Fragen vorab immer gern an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.

Wie erreiche ich die Härtefallkommission?

Melden Sie sich zu unseren Servicezeiten persönlich im Kundencenter oder telefonisch:
MO 9:00 - 15:00 Uhr, DI & DO 9.00–18.00 Uhr, MI & FR 9.00–12.00 Uhr

Schreiben Sie an:
NEUES BERLIN
Vorstand/Härtefallkommission
Suermondtstr. 26A
13053 Berlin

oder

info@neues-berlin.de

Steigt meine Miete jetzt immer weiter an?

Ihre Nettokaltmiete ist von den Entwicklungen auf dem Energiemarkt nicht betroffen. Inwiefern sich die Kostensituation für Heizung und Warmwasser wieder entspannt, ist derzeit nicht gut einzuschätzen. Wir behalten die Entwicklungen stetig im Blick und reagieren transparent und angemessen auf alles, was noch kommt.

Versucht NEUS BERLIN die Energiekosten möglichst gering zu halten?

Im Vergleich zum Berliner Durchschnitt sind bei NEUES BERLIN die Kosten für Heizung und Warmwasser je Quadratmeter Wohnfläche bisher schon gering. Unsere bisherigen Erfolgsfaktoren waren unser Vertragsmanagement und das Controlling der Kosten, der gute energetische Zustand unserer Gebäude und der Blick auf die Einstellungen unserer Wärmeanlagen. Dennoch prüfen wir weiterhin mögliche Optimierungspotentiale unsererseits und stehen mit den Fachfirmen im Austausch.

Wie kann ich Energie sparen?

In der Ausgabe 2-22 unseres Mitgliedermagazins WIR. (Seite 18) haben wir einige Energiespartipps zusammengestellt.

In einem WIR. EXTRA erinnern wir an wirkungsvolles Lüften und Heizen.

Wo findet man die aktuell relevanten Gesetze und Verordnungen?

Wir verweisen Sie gern auf die Seite der Bundesregierung. Hier finden Sie alle aktuelle Themen, Gesetze und Verordnungen im Bereich Energie und Klimaschutz sowie Entlastungen im Überblick. www.bundesregierung.de

Digitaler Schlüssel

Was kann so ein digitales Schließsystem?

Der Transponder, den Sie erhalten, ersetzt Ihren bisherigen Schlüssel. An den Haustüren, Kellertüren, weiteren Gemeinschaftstüren und später Ihrer Wohnungstür werden neue Zylinder eingebaut, die auf das Vorhalten des Transponders reagieren und die Tür dadurch entriegeln.

Was sind die Vorteile von elektronischen Schließanlagen?

Bei Schlüsselverlust können betreffende Transponder (Schlüssel) leicht ausprogrammiert werden. Es ist kein unberechtigtes Kopieren der Schlüssel möglich. Für Handwerkerfirmen ist zum Beispiel eine Programmierung von Zeitzonen möglich. So erhalten Firmen, die im Haus zu tun haben, Zutritt nur zu bestimmten Zeiten. Eine Nachbestellung von Transpondern ist wesentlich schneller und Preiswerter.

Wie sicher ist ein digitales Schließsystem?

Digitale Schließsysteme bieten die höchste Form der Sicherheit. Dank digitalem Schließzylinder und einem Transponder als Identifikationsmedium können Gebäude mit der höchsten Sicherheitsstufe ausgestattet werden. Selbst bei externer Gewalteinwirkung wird das unbefugte Eindringen verhindert, da der Zylinder zusätzlich mechanisch gesichert ist. Und im Gegensatz zu den mechanischen Schließsystemen sind die Schlüssel/Transponder nicht kopierbar.

Wer trägt die Anschaffungskosten für die neue Digitale Schließanlage?

Die Kosten trägt NEUES BERLIN und werden nicht auf die Mieter:innen umgelegt.

Was passiert beim Verlust des Transponders?

Verlieren Sie einen Transponder, melden Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Hauswart. Dieser sperrt den Transponder, so dass damit keine Tür mehr geöffnet werden kann. Dies bietet Ihnen schnelle und lückenlose Sicherheit.

Was sollte zudem beachtet werden?

Jeder Transponder hat eine individuelle Nummer. Wir empfehlen daher, die Transpondernummern zu notieren. Sollten Sie zum Beispiel einmal einen Transponder an einen Verwandten, Bekannten oder einer anderen Person Ihres Vertrauens übergeben, vermerken Sie dies in Ihren Unterlagen. Somit ist gewährleistet, dass bei einem Transponderverlust der korrekte Transponder gesperrt werden kann.

 

Wieviel kostet Sie als Mieter:in die Nachbestellung eines verlorenen Transponders?

Die Nachbestellung und Programmierung eines neuen Transponders kostet 55,- €. Ein Zylinderaustausch, wie bisher, ist nicht mehr notwendig.

Wie funktioniert der Transponder?

Beim Vorhalten des Transponders an den Zylinder empfängt dieser ein Signal und der Knauf wird entsprechend freigeschaltet. Damit lässt sich durch Drehen des Knaufes die Tür für kurze Zeit öffnen. An der Bedienung Ihrer Wechselsprechanlage ändert sich nichts.

Wie funktioniert der Zylinder?

Der Zylinder enthält eine Batterie, welche ca. 60.000 Schließungen ermöglicht (bei einer Wohnungstür entspricht dies bei 6 Begehungen am Tag ca. 27 Monate Batterielaufzeit). Der Ladezustand der Batterie kann anhand eines grünen- bzw. rot- aufblinkenden Lichtes abgelesen werden.

Wer wechselt die Batterien?

Unsere Hauswarte führen regelmäßige Kontrollen der Türen der Gemeinschaftsflächen durch und tauschen die Batterien rechtzeitig aus, sodass eine sichere Funktion stets gewährleistet bleibt.

Wie ist der Datenschutz angelegt?

Die Software für die Digitale Schließanlage ist auf den Servern von NEUES BERLIN integriert und wird durch die Verwaltung von NEUES BERLIN direkt betreut. Die Datenschutzrichtlinien nach DSGVO sind gewährleistet und der Zugriff durch Rechtevergaben auf höchster Stufe gesichert. 

Die ausführlichen Datenschutzhinweise lesen Sie in unserer
Datenschutzerklärung für Mitglieder, Mieter, Mietinteressenten und Bürgen
unter demPunkt  II. Allgemeines zur Datenverarbeitung mit der Ziffer 3 Digitale Schließanlage.

Die Tür lässt sich nicht öffnen.

Der Notdienst der Fa. Diessner ist eingerichtet und jederzeit erreichbar unter 030 657 11 00.

Aufzugserneuerung

Wie lang dauert der Umbau?

Die Umbaudauer wird ca. 6 bis 7 Wochen betragen. In dieser Zeit können Sie die Aufzüge der Nebenaufgänge nutzen, die über die Verbindung in der 9. Etage oder über den Keller erreichbar sind.

Wer führt die Umbauarbeiten aus?

Die Firma Haushahn GmbH & Co. KG wird die Umbauarbeit ausführen.

An welchen Tagen werden die Arbeiten erfolgen?

Die Umbauarbeiten werden von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Die lärmintensiven Arbeiten werden sich auf die Zeit von Montag bis Freitag beschränken.

Wie lang müssen Nebenräume freigehalten werden?

Während der gesamten Bauzeit müssen die Nebenräume freigehalten bleiben.

Wird der neue Aufzug ebenerdig ausgeführt?

Nein, aufgrund baulicher Gegebenheiten ist dies leider nicht möglich.

Wie sieht die neue Fahrkabine aus?

Die Fahrkabine wird besser ausgeleuchtet und großzügiger sein.

Erhöht sich die Miete nach dem Umbau?

Es werden keine Kosten auf Sie umgelegt, Ihre Miete bleibt nach dem Umbau unverändert.

Werden Parkplätze von der ausführenden Firma beansprucht?

Es werden keine Mieterparkplätze betroffen sein.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Unser Koordinator für Bauprojekte, Steve Bredereck, steht Ihnen als Anprechpartner zur Verfügung:
Sie erreichen ihn telefonisch immerdienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 030 98 19 21 70 oder per E-Mail an info@neues-berlin.de sowie per Nachricht über unser Mitgliederportal Mein NB.